NACHRICHTEN

14.05.2012, 10:00

Conger-Regatten 2012

Am Pfingstwochenende stehen wieder die Conger-Regatten „Wäller-Pfingst-Cup” und „Pottumer-Pott” im Mittelpunkt des Geschehens.

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Ausschreibung Conger-Regatta „Wäller Pfingst-Cup” 2012

1. Veranstaltung

Die Wettfahrten werden am 26. und 27. Mai 2012 auf dem Wiesensee gesegelt.
Das Regattabüro ist an den Regattatagen unter der Rufnummer (02664) 5835 zu erreichen.

2. Veranstalter

Segelclub „Wällerwind” Pottum
Waldstraße 27
56459 Pottum
Telefon(02664) 2 114 824

3. Zeitlicher Ablauf

Samstag, 26. Mai 2012

ab 12:00 Uhr: Anmeldung zur Regatta mit Ausgabe von Segelanweisung und Kursplan im Regattabüro des SCWP.
Steuermannsbesprechung: Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.
Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt: 13:55 Uhr.
Wenn möglich werden an diesem Tag zwei Wettfahrten gesegelt. Die Starttermine für die weiteren Wettfahrten werden durch Aushang neben dem Regattabüro bekannt gegeben.

Sonntag, 27. Mai 2012

Ankündigungssignal zum 1. Start: 9:55 Uhr.
Letztmöglicher Startzeitpunkt: ca. 14:00 Uhr.

4. Meldegeld

Startgeld: 20,00 €.

5. Meldungen

5.1
Meldeschluss: Mittwoch, 23. Mai 2012
Eine Meldung verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes. (Nachmeldung ist möglich)
5.2
Meldeadresse:
Segelclub Wällerwind Pottum
Waldstraße 27
56459 Pottum
Telefon (02664) 2 114 824
Meldung per Internet:
möglichst unter Verwendung unseres Online-Meldeformulars
oder per E-Mail über
5.3
Die Meldung gilt als Bestätigung, dass das gemeldete Boot allen Vorschriften und Anforderungen entspricht, und dass der Steuermann im Besitz des Führerscheins des DSV bzw. eines entsprechenden Befähigungsnachweises ist.
5.4
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich (also entweder per Brief-/Faxformular melden oder bei einer online-Meldung die Bestätigung der Erziehungsberechtigten zur Regatta mitbringen)
5.5
Die Meldegebühr ist mit der Abgabe der Meldung im Regattabüro zu zahlen.
5.6
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder Fernbleiben des Bootes.

6. Regattaformat:

6.1
Die Regatta ist eine Conger-Ranglistenregatta, Faktor: 1,20.
angesetzt sind 3 Wettfahrten auf Dreieckskursen.
Vorgesehener Ablauf:
Samstag, 26.5.   : 2 Wettfahrten
Sonntag, 27.5.   : 1 Wettfahrt
6.2
Aufgrund von Wettereinflüssen kann der Veranstalter das Format auch kurzfristig ändern. Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang am Regattabüro bekannt gegeben.

7. Regeln

7.1
Für diese Regatta gelten folgende Regeln:
  • Wettfahrtregeln der ISAF (WR) 2009 - 2012,
  • die Ordnungsvorschriften des DSV,
  • die Klassenvorschriften für Vermessung und Ausrüstung,
  • diese Ausschreibung und die Segelanweisung.
7.2
Die Segelanweisung kann die WR und diese Ausschreibung teilweise ändern.
7.3
Änderungen dieser Regeln oder der Segelanweisung erfolgen nur in schriftlicher Form an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen. Diese befindet sich in der Nähe des Regattabüros.

8. Anmeldung

8.1
Die Teilnehmer werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 1. Wettfahrt im Regattabüro anzumelden und dort Segelanweisung und Bojenplan in Empfang zu nehmen.
8.2
Teilnehmer, die nicht bis 30 Minuten vor dem Start der ersten Wettfahrt gemeldet haben, werden für diesen Lauf als „nicht gestartet” (DNS) gewertet.
8.3
Das Regattabüro befindet sich im Clubhaus des SCWP. Es ist erstmals am Samstag, 26. Mai 2012 ab 12:00 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

9. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

9.1

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

9.2

Spätestens beim Einchecken hat der Schiffsführer eine Haftungsfreizeichnung für den Eigner, für sich und für den Vorschoter gegenüber dem SCWP und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.

10. Wertung

10.1
Die Wettfahrten werden nach dem „Low-Point Scoring System” gem. WR Anhang A 2 gewertet. Ein Streichresultat ist nicht vorgesehen.
10.2
Der „Wäller Pfingst-Cup” ist eine Ranglisten-Regatta, die für die Deutsche Meisterschaft der Conger-Klasse gewertet wird.

11. Jury

Es wird eine dreiköpfige Jury eingesetzt. Die Mitglieder werden durch Aushang neben dem Regattabüro bekannt gegeben.

12. Preise

12.1
Nach dem Low-Point-System für das erste Drittel
12.2
Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen an den Veranstalter zurück.

13. Organisation

13.1
Parkplätze für die Teilnehmer direkt am Clubgelände.
13.2
Slipmöglichkeit für Boote auf dem Gelände oder unmittelbar nebenan.
13.3
Slipgebühren oder Seebenutzungsgebühren fallen während der Regatta nicht an.
13.4
Boote können über Nacht im Hafen festmachen.

14. Unterbringung

14.1
Wohnmobile können direkt am Clubhaus parken. Stromanschluss ist vorhanden, Wasserversorgung, Duschen und Toiletten im Clubhaus.
14.2
Der Aufbau von Zelten auf dem Clubgelände ist möglich.
14.3
Zimmer, Ferienwohnungen, Gasthäuser oder Pensionen in Pottum oder in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wiesesee findet man auch im Internet auf der Homepage der
Gesellschaft für Freizeit und Touristik Westerburger Land mbH
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Telefon(02663) 291-490