Ausschreibung Conger-Regatta „Wäller Pfingst-Cup” 2012
1. Veranstaltung
Das Regattabüro ist an den Regattatagen unter der Rufnummer (02664) 5835 zu erreichen.
2. Veranstalter
Waldstraße 27
56459 Pottum
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3. Zeitlicher Ablauf
Samstag, 26. Mai 2012
Steuermannsbesprechung: Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.
Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt: 13:55 Uhr.
Wenn möglich werden an diesem Tag zwei Wettfahrten gesegelt. Die Starttermine für die weiteren Wettfahrten werden durch Aushang neben dem Regattabüro bekannt gegeben.
Sonntag, 27. Mai 2012
Letztmöglicher Startzeitpunkt: ca. 14:00 Uhr.
4. Meldegeld
5. Meldungen
Eine Meldung verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes. (Nachmeldung ist möglich)
Segelclub Wällerwind Pottum
Waldstraße 27
56459 Pottum
Meldung per Internet:
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6. Regattaformat:
angesetzt sind 3 Wettfahrten auf Dreieckskursen.
Vorgesehener Ablauf:
| Samstag, 26.5. | : 2 Wettfahrten |
| Sonntag, 27.5. | : 1 Wettfahrt |
7. Regeln
- Wettfahrtregeln der ISAF (WR) 2009 - 2012,
- die Ordnungsvorschriften des DSV,
- die Klassenvorschriften für Vermessung und Ausrüstung,
- diese Ausschreibung und die Segelanweisung.
8. Anmeldung
9. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Spätestens beim Einchecken hat der Schiffsführer eine Haftungsfreizeichnung für den Eigner, für sich und für den Vorschoter gegenüber dem SCWP und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.
10. Wertung
11. Jury
12. Preise
13. Organisation
14. Unterbringung
Gesellschaft für Freizeit und Touristik Westerburger Land mbH
Neumarkt 1
56457 Westerburg
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